Badi Beizli Nebikon.
AGB.
Allgemeine
Geschäftsbedingungen.
Willkommen auf der AGB-Seite des Badi Beizli Cham im Strandbad Cham. Hier finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die für unser Beizli und unsere Gäste von grosser Bedeutung sind. Unsere AGBs gewährleisten klare Regelungen und schaffen Vertrauen, damit Ihr Aufenthalt reibungslos und angenehm verläuft. Erfahren Sie mehr über Reservierungen, Stornobedingungen und wichtige Details für Ihre Planung. Entdecken Sie, warum unsere AGBs für Sie und unser Beizli essenziell sind.
Inhalt.
1. Geltungsbereich.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen beruhen auf Schweizer Recht. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ganz & Gastro GmbH gelten als akzeptiert, sofern die Parteien sie ausdrücklich oder stillschweigend anerkennen. Änderungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von der Ganz & Gastro GmbH schriftlich bestätigt werden.
Die Ganz & Gastro GmbH verkauft alle Dienstleistungen und Produkte eines Eventveranstalters, Gastro- und Hotelbetreiber an Kunden, welche zu Besuch kommen. Preislisten und Prospekte enthalten unverbindliche Informationen und Richtpreise. Telefonische Auskünfte haben keine langfristige Gültigkeit, sofern es sich nicht eindeutig um Offerten handelt. Offerten, die schriftlich, per Fax oder per E-Mail gemacht werden, gelten als verbindlich. Wenn der Kunde Lieferungen, Produkte oder Leistungen, die darin nicht enthalten sind, verlangt, werden diese zusätzlich in Rechnung gestellt. Eine Offerte ist 30 Tage lang gültig, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
3. Termine und Vereinbarungen.
Die Ganz & Gastro GmbH verpflichtet sich, dem Kunden die vereinbarten Leistungen an den in der Auftragsbestätigung festgelegten Terminen zu erbringen, während der Kunde sich verpflichtet, diese Leistungen abzunehmen und zu bezahlen. Die Termine werden angemessen verschoben, wenn Hindernisse auftreten, die ausserhalb des Willens der Ganz & Gastro GmbH liegen; wie Naturereignisse, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Epidemien, Unfälle und Krankheit, erhebliche Betriebsstörungen, Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferungen sowie behördliche Massnahmen. Die Ganz & Gastro GmbH, wie auch die Kunden verpflichten sich, über Verzögerungen so rasch wie möglich zu informieren. Allfälliger Schadenersatz wird nach den Grundsätzen im Event- und Gastgewerbe berechnet.
4. Vertragserfüllung.
Für Umfang und Ausführung der Leistung ist die Auftragsbestätigung massgebend. Soweit kein besonderer Erfüllungsort von den Partien verabredet ist oder aus der Natur des Geschäftes hervorgeht, gilt als Leistung die Bereitstellung der Produkte am Sitz des Lieferanten.
5. Preise und Zahlungsbedingungen.
Die Preise werden in der Offerte festgelegt. Die Mehrwertsteuer ist inbegriffen. Der Kunde ist verpflichtet, im Normalfall bar oder mit Kreditkarten zu bezahlen. Bezahlung per Rechnung muss vorher einvernehmlich mit der Ganz & Gastro GmbH abgemacht werden. Alle Kosten werden ohne Abzug fällig. Die Ganz & Gastro GmbH ist berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen. Wenn der Kunde die Zahlungsbedingungen nicht erfüllt, ist die Ganz & Gastro GmbH berechtigt, Schadenersatz zu verlangen. Hält der Kunde die Zahlungstermine nicht ein, hat er ohne Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit an einen Verzugszins zu entrichten, der vier Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der Schweizerischen Nationalbank liegt. Die Ganz & Gastro GmbH verpflichtet sich zur Sorgfalt und erbringt die Leistungen in einer guten Qualität. Sie verpflichtet sich weiter zur sorgfältigen Auswahl der Produkte. Bei Mängeln an den erbrachten Leistungen gelten die Grundsätze des Event- und Gastgewerbes.
6. Allergien.
Bitte informieren Sie unser Team über allfällige Allergien oder Unverträglichkeiten. Wir übernehmen keine Haftung für nicht gemeldete Allergien.
7. Haftung.
Für Schäden und Verluste am Mobiliar die durch den Gast verursacht wurden, übernimmt diese:r die Haftung.
8. Allgemein.
Anwendbares Recht ist schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist ausschliesslich der Kanton Luzern.
